Verwalterwechsel
Hausverwaltung wechseln – rechtssicher, geordnet, ohne Chaos.
Viele WEGs wechseln nicht, weil sie den Weg nicht kennen. Wir bereiten den Verwalterwechsel sauber vor: von der Beschlussfassung über die Unterlagenübernahme bis zur Vollmacht – ohne Rechtsfehler und ohne blindes Hineinlaufen.
Der Ablauf
So läuft ein Verwalterwechsel rechtssicher
Die Bestellung und Abberufung des Verwalters erfolgt durch Beschluss der Eigentümer. Wir bereiten jeden Schritt sauber vor – damit der Wechsel hält.
Ausgangslage prüfen
Im kostenlosen WEG-Wechsel-Check klären wir, ob Ihre Gemeinschaft wechselbereit ist, welche Fristen gelten und wo die größten Risiken liegen.
Beschluss vorbereiten
Wir erstellen Muster-Tagesordnung und Beschlussvorlagen für Abberufung und Neubestellung – formal sauber und nachvollziehbar dokumentiert.
Eigentümerversammlung / Beschluss
Die Eigentümer beschließen die Bestellung des neuen Verwalters nach § 26 WEG. Wir begleiten die Versammlung und sorgen für korrekte Durchführung.
Vertrag & Vollmacht
Verwaltervertrag und Vollmacht werden unterzeichnet. Erst damit ist das Mandat rechtswirksam – nicht allein durch die Unterschrift eines Beirats.
Geordnete Übernahme
Unterlagen, Konten und Verträge werden gesichert und geprüft. Ab hier startet das 100-Tage-Stabilisierungsprogramm.
Rechtssicher wechseln
Ein Verwalterwechsel ist Ihr gutes Recht – wenn er sauber vorbereitet ist
Viele Gemeinschaften bleiben bei einer schlechten Verwaltung, weil sie den Weg nicht kennen. Dabei liegt die Entscheidung allein bei den Eigentümern.
Bestellung durch Beschluss (§ 26 WEG)
Der Verwalter wird durch Beschluss der Wohnungseigentümer bestellt – nicht durch eine einzelne Unterschrift. Wir bereiten Tagesordnung und Beschlussvorlagen rechtssicher vor.
Höchstens 3 bis 5 Jahre
Die Bestellung ist auf maximal fünf Jahre möglich, bei Erstbestellung nach Begründung von Wohnungseigentum höchstens drei Jahre. Ihre Gemeinschaft bindet sich nie unkündbar.
Jederzeit abberufbar
Ein Verwalter kann jederzeit abberufen werden; der Vertrag endet spätestens sechs Monate nach der Abberufung. Eine schlechte Verwaltung ist kein Dauerzustand.
Ordnungsmäßige Verwaltung (§ 19 WEG)
Erhaltung, Versicherung, Rücklage und Wirtschaftsplan gehören zur ordnungsmäßigen Verwaltung. Genau an diesen Punkten zeigen wir, was professionelle Verwaltung leistet.
Allgemeine Hinweise zur Rechtslage – keine Rechtsberatung im Einzelfall.
Vorlage
Muster-Tagesordnung für die beschließende Versammlung
So sieht eine saubere Tagesordnung aus, mit der die Eigentümer den Wechsel rechtssicher beschließen. Wir bereiten sie für Ihre Gemeinschaft konkret vor.
- 1 Begrüßung, Feststellung der Beschlussfähigkeit und der Stimmrechte
- 2 Bericht zur aktuellen Lage und Begründung des Wechsels
- 3 Abberufung der bisherigen Verwaltung (Beschluss)
- 4 Bestellung der neuen Verwaltung nach § 26 WEG (Beschluss, Laufzeit)
- 5 Ermächtigung zum Abschluss des Verwaltervertrags (Beschluss)
- 6 Erteilung der Verwaltervollmacht
- 7 Übergabe der Unterlagen und Konten regeln
- 8 Verschiedenes
Rechtssicher
Fristen & rechtliche Eckpunkte im Blick
Ladungsfrist
Zur Eigentümerversammlung muss fristgerecht und formgerecht geladen werden – mit konkreter Tagesordnung.
Bestelldauer
Die Bestellung ist auf höchstens fünf Jahre möglich; bei Erstbestellung nach Begründung von Wohnungseigentum höchstens drei Jahre.
Abberufung
Der Verwalter kann jederzeit abberufen werden; der Verwaltervertrag endet spätestens sechs Monate nach der Abberufung.
Übergabe
Unterlagen, Konten und laufende Vorgänge müssen geordnet übergeben werden – wir sichern und prüfen den Bestand.
Orientierung nach dem WEG (insb. §§ 19, 26). Keine Rechtsberatung im Einzelfall – die konkrete Ausgestaltung stimmen wir mit Beirat und ggf. Ihrem Rechtsbeistand ab.
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Ist Ihre Gemeinschaft wechselbereit?
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Ihre Ansprechpartnerin
Vanesa Memeti
Geschäftsführung · persönlich verantwortlich für Ihr Mandat